AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Erstellung des Kostenvoranschlages ist für Sie grundsätzlich kostenlos.
2. Auf die Beschichtungsarbeiten gewähren wir 5 Jahre Gewährleistung ab Rechnungsdatum.
3. Der Endbetrag ist 5 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Auf Dach- oder Fassaden- Reinigungsarbeiten gibt es keine Garantie. Die Arbeiten sind durch den Auftraggeber oder seines Vertreters
unverzüglich nach Fertigstellung in Augenschein zu nehmen und ggf. Unregelmäßigkeiten oder Schäden zu beanstanden. Dies wird dann
selbstverständlich und unverzüglich korrigiert.
5. Die Gewährleistungshaftung für Mängel und deren Folgen ist für den Auftragnehmer auf den Betrag des tatsächlich vom Auftraggeber bezahlten
Entgeltes für den hergestellten Wert begrenzt.
Für Schäden bzw. spätere Schäden am hergestellten Wert wird dann keine Gewährleistung übernommen wenn diese auf versteckte bauseitige
Mängel zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt der Auftragseinholung schon vorhanden aber im Rahmen der "normalerweise üblichen"
Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers nicht erkennbar waren. Gewährleistungsansprüche sind auch dann ausgeschlossen,
wenn dem hergestellten Wert nachträglich Schäden durch z. B unsachgemäße Behandlung,Naturkatastrophen, mutwillige Zerstörung oder
nachträglich auftretende Baumängel etc. zugefügt werden. Farbtonveränderungen, trozt sorgfälltiger ausgeführter Arbeit Z.B. bedingt durch
Umwelteinflüsse gelten nicht als Mangel im Sinne unserer Gewährleistung.
6. Reklamationen, bezüglich Wasserschäden müssen uns innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung in Schriftform Brief, Fax oder E-Mail
mitgeteilt werden. Dies gilt für Dächer und Fassaden.
7. Reklamationen, bezüglich des Beschichtungsmaterials müssen uns innerhalb der gewährten 5 Jahre nach Rechnungsdatum in Schriftform
Brief, Fax, E-Mail mitgeteilt werden.Sie werden dann in Augenscheinnahme genommen, und umgehend beseitigt. Dies gilt für Dächer und
Fassaden.
8. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen Gerichtsstand Wolfburg